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Erben & Vererben

Rund um das Thema Nachlass ergeben sich viele Unsicher­heiten. Wir beantworten Ihre Fragen, damit Sie ein sicheres Gefühl haben und Unklar­heiten erst gar nicht entstehen können.

Eine Testaments­voll­streckung wird dann eingesetzt, wenn die Weiter­führung des Unternehmens oder die gewünschte Versorgung der Angehörigen klar geregelt und Streit unter den Erben vermieden werden soll.

Bei einer Testaments­voll­streckung geht es nicht nur um das Erbe selber. Es geht um Menschen und die familiäre & wirtschaftliche Situation. Darum ist es uns wichtig, diese im Vorfeld kennen­zu­lernen.

Wir möchten ein sicheres Gefühl geben – durch unsere Fachbe­ra­ter­aus­bildung für die Testaments­voll­streckung (DStV e.V.) können wir wichtige Aufgaben für Sie übernehmen.

Die Erbfolge klar und gewissenhaft geregelt:

  • Steuerliche Gestaltung von Testamenten
  • Unterstützung bei der Ausstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Darstellung vorweggenommener Erbfolgen (Schenkungen)
  • Nachlasssicherung, Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung
  • Erstellung von Erbschaftssteuer- und Schenkungserklärung
 

Können wir helfen?

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